Unsere im Ihnen vorgelegten Vertrag genannten Honorare werden nur im Falle des günstigen Ausgangs der Ihnen hinterlassenen Erbschaft erhoben. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Erbschulden die erhoffte Erbschaft übersteigen, übernehmen wir sämtliche im Vorfeld bezahlte Auslagen in voller Höhe selbst.
Diese Honorare errechnen sich je nach Auftrag unterschiedlich und wie folgt :
Testamentseröffnung
Unsere Honorare errechnen sich aus dem Nettoanteil des Erben, d.h. nach Zahlung der Nachlasssteuern (siehe Hauptetappen der Nachlassregelung in der Rubrik ‚praktische Infos’).
Es handelt sich um einen Prozentsatz vom Anteil des wiedergefundenen Erben, der je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögenswerts variiert.
Mit dem Prozentsatz werden die Nachforschungskosten des Genealogen
Erbfolgebestätigung / Lokalisierung von Personen
Auf Antrag des Notars ist es somit Aufgabe von Coutot-Roehrig eine Erbfolge zu bestätigen und sich dabei zu vergewissern, dass kein Erbe vergessen wurde, wofür das Unternehmen auch haftet.
Die Vergütung erfolgt in Form eines im Vorfeld vereinbarten Pauschalhonorars.










